Verfasst am
21.02.2013
Kategorien:
Rechtliches
Wenn ein Kind erkrankt, besteht die Möglichkeit für berufstätige Väter und Mütter, von der Krankenkasse für eine bestimmte Zeit "Kinderkrankengeld" zu erhalten, es sei denn, durch Tarifverträge ist geregelt, dass man Geldleistungen (Lohnfortzahlung) trotz Freistellung von der Arbeit für die Pflege seines Kindes erhält.
Ist dem nicht der Fall, gelten folgende Voraussetzungen, die für eine Zahlung durch die Krankenkasse erfüllt sein müssen, auf Eltern- und auf Kinderseite:
Man muss erwerbstätig …
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