GbR, Elternverein oder Mini-Job: So wird Ihre Familie zum Arbeitgeber

Viele Eltern möchten einer potenziellen Tagesmutter beste Rahmenbedingungen bieten, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und so gute Bewerber anzuziehen.
Häufig wissen Familien jedoch nicht, dass sie Tagesmütter fest oder auf Mini-Job-Basis als Arbeitgeber anstellen können und ihnen so alle Vorteile und Sicherheiten einer entsprechenden Anstellung bieten können. Ein weiterer Vorteil ist, dass man der Tagesmutter die Möglichkeit gibt, hauptsächlich für die eigene Familie zu arbeiten, ohne als scheinselbstständig zu gelten. Eine Festanstellung von Tagesmüttern kann unter bestimmten Bedingungen finanziell vom Europäischen Sozialfonds für Deutschland gefördert werden.
Doch wie wird man als Familie zum Arbeitgeber? Worauf muss geachtet werden und wann wird eine Festanstellung finanziell gefördert?

Anstellung der Tagespflegeperson auf Mini-Job-Basis

Eltern können eine Tagesmutter oder einen Tagesvater auf unterschiedliche Art anstellen. Diese hängt zum einen davon ab, wie viele Stunden die Tagesmutter für die Familie arbeitet, zum anderen, ob die Eltern als privater Arbeitgeber, als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder gemeinsam mit anderen Eltern als Verein auftreten.
Die Anstellung als privater Arbeitgeber auf Mini-Job-Basis ist eine relativ unbürokratische Lösung. Um eine Tagesmutter auf Mini-Job-Basis zu beschäftigen, ist es notwendig, die Tagespflegeperson bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Nach der Anstellung eines „Mini-Jobbers“ zahlen die Eltern als Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 12% des Verdienstes unter anderem für die Rentenversicherung, Kranken-und Unfallversicherung. Der Verdienst der Tagesmutter darf im Fall des Mini-Jobs nicht über 450,-€ liegen.

Festanstellung der Tagespflegeperson

Die Festanstellung einer Tagesmutter bedeutet, dass die Eltern alle normalen Pflichten und Kosten eines Arbeitgebers übernehmen. In diesem Fall muss die angestellte Tagespflegeperson beim Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und den Sozialversicherungen gemeldet werden.
Um die Festanstellung von Tagespflegepersonal attraktiver zu gestalten, bietet der Europäische Sozialfonds (ESF) eine finanzielle Förderung für Arbeitgeber an. Dafür ist es notwendig, dass die Eltern eine GbR gründen und die Förderung beim ESF beantragen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, gemeinsam mit anderen Familien einen Verein zu gründen und so Festanstellungen für Tagesmütter und Tagesväter anzubieten. Hierfür wird eine Förderung durch den ESF allerdings nicht angeboten.