Vertrag mit der Tagesmutter – Was müssen Sie beachten?

in Vertrag zwischen Eltern und Tagesmutter sichert beide Seiten ab und regelt alle Formalitäten des Betreuungsverhältnisses. Viele Eltern greifen hierfür auf Vertragsvorlagen zurück, die sie individuell erweitern oder ergänzen. Vertragsvorlagen gibt es beispielsweise beim Jugendamt. Häufig liegt auch den Tagesmüttern eine Vorlage vor. Wer auf eine Vertragsvorlage zurückgreift, sollte natürlich überprüfen, ob sie alles abdeckt, was für das eigene Betreuungsverhältnis wichtig ist. Doch was sollte ein Tagesmutter-Vertrag auf jeden Fall beinhalten?
  • Personendaten: Die vollständigen Daten der Tagesmutter, der Eltern und der zu betreuenden Kinder müssen im Vertrag festgehalten werden.
  • Betreuungszeiten: Es sollten die genauen Betreuungszeiten festgehalten werden. Dafür dient normalerweise eine Tabelle der Wochentage, in der die Betreuungszeiten eingetragen werden. Sonderfälle wie beispielsweise Überstunden oder Wochenendbetreuung sollten ebenso geregelt werden.
  • Urlaub: Wie in jedem Arbeitsvertrag muss festgehalten werden, wie viele Urlaubstage der Tagesmutter zustehen.
  • Eingewöhnungszeit: Häufig wird vor Beginn der Vollzeit-Betreuung eine Eingewöhnungszeit festgelegt, in der das Kind (ggf. in Anwesenheit der Eltern) nur einen Teil der angedachten Betreuungs-Stunden mit der Tagesmutter verbringt. Hier sollte geregelt werden, wie lange die Eingewöhnungszeit dauert und wie die Tagesmutter für diese Zeit vergütet wird.
  • Vergütung: Natürlich muss im Vertrag das Gehalt für die Tagespflegeperson festgehalten werden. Dabei wird auch geregelt, ob die Tagesmutter nach Stunden oder mit einem festen Monatsbetrag bezahlt wird und welche Vergütung in Sonderfällen anfällt.
  • Krankheit: Im Tagesmutter-Vertrag sollten Krankheitsfälle des Kindes sowie der Tagesmutter geregelt werden. Wichtig ist beispielsweise zu bestimmen, ob es eine Vertretung für die Tagesmutter gibt und wenn ja, wer diese übernimmt. Für den Fall, dass das Kind erkrankt, muss geregelt sein, ab welchem Grad der Erkrankung die Tagesmutter die Betreuung nicht mehr übernehmen kann und die Eltern das Kind betreuen müssen. Auch die Bezahlung der Tagesmutter bei krankheitsbedingtem Ausfall muss geregelt werden.
  • Versicherung: Im Fall von Personen- und Sachschäden während der Betreuung haftet die Tagesmutter. Im Vertrag sollte dieses festgehalten und die zuständige Haftpflichtversicherung eingetragen werden.
  • Medizin und Arztbesuche: Für Notfälle sollte dem Vertrag eine Vollmacht beigefügt werden, die es der Tagesmutter erlaubt, mit dem Kind zum Arzt zu gehen. Auch die Ausgabe von Medikamenten durch die Tagesmutter sollte geregelt werden.
  • Allergien und Ernährung: Ebenso sollte im Vertrag stehen, ob das zu betreuende Kind Allergien hat und ob das Kind einem bestimmten Ernährungsplan folgt.
  • Weitere Bestimmungen: Unter „Sonstigem“ oder „Weiteren Bestimmungen“ kann der weitere Alltag geregelt werden, beispielsweise wie viele Stunden das Kind täglich fernsehen darf oder ob es der Tagesmutter erlaubt ist, mit dem Kind gemeinsam Auto zu fahren.
  • Auskunfts- und Schweigepflicht: Die Tagesmutter sollte verpflichtet werden, den Eltern alle wesentliche Auskünftige in Hinblick die Betreuung ihres Kindes zu geben und über private Verhältnisse der Familie Stillschweigen zu bewahren.
  • Kündigungsfrist und Vertragsende: Hier wird die Laufzeit des Vertrags geregelt sowie die Kündigungsfrist festgehalten.