Welche Studienförderung für Väter gibt es und wer kann sie beantragen?

Studierende mit Kindern haben Anspruch auf eine Studienförderung nach BAföG. Im Vergleich zu Studenten und Studentinnen ohne Kinder können sich Väter und Mütter länger finanziell unterstützen lassen sowie weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Wir haben die wichtigsten Informationen für studierende Väter zusammengestellt:

BAföG und Elterngeld: Wie hoch ist die Förderung?

Normalerweise gilt das Elterngeld als Ersatz für das Einkommen, das in der Elternzeit ausbleibt. Studierende können ebenfalls Elterngeld beziehen, und das unabhängig davon, ob sie vor dem Studium gearbeitet haben oder nicht. Der Bedarfssatz für BAföG liegt für studierende Väter, die nicht bei ihren Eltern wohnen, regulär bei 512€ monatlich. Dazu kommen Zuschläge für das Wohngeld, für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für die Kinderbetreuung. Interessant ist daran vor allem, dass diese Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wie lange können Väter sich fördern lassen?

Das Elterngeld wird üblicherweise für 12 Monate gezahlt. Alleinerziehende Eltern können sich jedoch bis zu 14 Monate fördern lassen. Es ist darüber hinaus möglich, die Fördersumme auf kleinere Beträge aufzuteilen und sich über einen längeren Zeitraum fördern zu lassen. Hier kann die Förderhöchstdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei der BAföG-Förderung richtet sich die Förderungshöchstdauer – genau wie bei Studenten ohne Kind – nach der Regelstudienzeit. Es können jedoch für Kinder bis 10 Jahren zusätzliche Semester beantragt werden, die gefördert werden, vorausgesetzt sie liegen im Zeitfenster der Regelstudienzeit.

Welche Zusatzleistungen gibt es außerdem für studierende Väter?

Besonders für Väter ist interessant, dass sie zusätzlich zum Einkommen aus der BAföG-Förderung höhere Vermögenswerte besitzen und mehr dazu verdienen dürfen als Studierende ohne Kind. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein studierender Vater jährlich bis zu 4.800€ dazuverdienen darf, ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden. Studierende Eltern können einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen, um zum Beispiel die Kosten für eine Tagesmutter oder einen anderen Kinderbetreuer zu decken. Alleinerziehende Eltern haben außerdem Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann oder möchte. Voraussetzung ist hierfür, dass beide Elternteile nicht im selben Haushalt leben.