Verfasst am
01.10.2012
Kategorien:
Bildungspolitik
Seit dem 1. Januar 2012 gilt das neue Bundeskinderschutzgesetz. Unter dem Motto „aktiver Kinderschutz“ sollen Prävention und Interaktion deutlich verbessert und es sollen verbindliche Standards für den Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen werden.
Bisher vorhandene Lücken, die zum Beispiel im Rahmen des Aktionsprogrammes „Frühe Hilfen“ identifiziert wurden, sollen geschlossen werden. Das Gesetz sieht vor, dass alle Beteiligten aus dem Umfeld von Kindern gestärkt werden, von den Eltern …
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