Welche Richtlinien müssen Babysitter beachten?

Kind malt etwas

Für zahlreiche Jugendliche ist das Babysitten ein attraktiver Nebenjob. Bevor man jedoch als Babysitter tätig wird, ist es entscheidend, sich über die erforderlichen Bedingungen im Klaren zu sein. Dazu zählen verschiedene gesetzliche Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen. In diesem Beitrag erfährst du, worauf alles zu achten ist.

 

Ein Arbeitsvertrag ist für das Babysitten nicht nötig!

Da es keine Vertragspflicht gibt, ist es jedem selbst überlassen, ob er einen Vertrag vereinbart oder nicht. Falls das Babysitten über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, ist ein Vertrag aber sinnvoll. Bedenken Sie, dass ein Teil der entstandenen Kosten vom Finanzamt unter der Rubrik „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zurückerstattet werden kann. Zusätzlich ist zu beachten, dass minderjährige generell keine Aufsichtspflicht für die zu betreuenden Kinder haben, da diese grundsätzlich den Eltern obliegt. Diese Aufsichtspflicht kann dem Babysitter jedoch durch eine schriftliche Einwilligungserklärung übertragen werden. Liegt diese nicht vor, wären die Eltern rechtmäßig noch immer in der Aufsichtspflicht gewesen.

Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche laut § 5, Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) als Babysitter arbeiten. Zusätzlich wird dazu die Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigt und es gilt eine maximale Arbeitszeit von täglich 2 Stunden. Dabei darf nur von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gearbeitet und eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Ab einem Alter von 15 Jahren darf das Babysitten von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. Zudem ist ab diesem Alter ist das Babysitten in den Schulferien sogar für vier Wochen in Vollzeit möglich. Dies bedeutet maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Zusätzlich gilt für Kinder- und Jugendliche immer die Voraussetzung, dass die Schulpflicht durch diese Tätigkeit nicht verletzt wird.

 

Ein Babysitterkurs kann hilfreich sein!

Es ist zwar nicht zwingend notwendig an einem Babysitterkurs teilgenommen zu haben. Diesen bieten jedoch viele Organisationen an und er kann zu einem richtigen Umgang mit den Kindern beitragen. In diesen Kursen geht es beispielsweise um folgende Themen:

 

  • Rechte und Pflichten des Babysitters
  • Gesunde Ernährung
  • Entwicklungsbesonderheiten im Säuglings- und Kleinkindalter
  • Pflegemaßnahmen und Wickeln
  • Notfälle im Kindesalter
  • Kinderkrankheiten
  • Spiele und Beschäftigung mit Kindern