Wie beantragt man Mutterschaftsgeld und wie wird es berechnet?

Während der Schwangerschaft haben werdende Mütter viele Gedanken und Sorgen. Eine davon ist die Frage nach der Höhe des Mutterschaftsgeldes. Wer erhält Mutterschaftsgeld? Wie hoch ist das Einkommen und woher stammt es? Diese Fragen beantworten wir euch in diesem Magazinbeitrag.

Mutterschaftsgeld – wie viel Einkommen bekommt man während des Mutterschutzes?

Der Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

Während des Mutterschutzes erhalten Mütter weiterhin die vollen Nettobezüge. Die Sicherung des Einkommens während der Mutterschutzfrist wird ebenfalls durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Die Nettobezüge errechnen sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Netto-Monatsgehälter. Dieser Durchschnitt wird durch die Kalendertage (30) geteilt.

Gesetzlich krankenversicherte Mütter erhalten während des Mutterschutzes pro Tag maximal 13 € von der Krankenkasse. Demnach ersetzt die Krankenkasse mit einem Anteil von bis zu 390 € die bisherigen Nettobezüge. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entspricht der Differenz zwischen dem Anteil der gesetzlichen Krankenkasse und dem täglichen Netto-Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate.

Privat krankenversicherte oder familienversicherte Mütter können das Mutterschaftsgeld bei dem Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Für Arbeitnehmerinnen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, zahlt das Bundesversicherungsamt (BVA) anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung das Mutterschaftsgeld. Der Anteil beläuft sich auf einmalig 210 €. Es gibt einen Arbeitgeberzuschuss, allerdings ist das Mutterschaftsgeld nicht so hoch wie das bisherige durchschnittliche Nettoeinkommen. Der Arbeitgeberzuschuss ist bei dem Mutterschaftsgeld für Privatversicherte, Familienversicherte und gesetzlich Krankenversicherte gleich hoch.

Wer hat noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes?

- Wenn selbstständige Mütter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeld versichert sind, erhalten sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (70 % vom Nettogehalt) durch die Krankenkasse.

- Jeder Arbeitnehmer, dabei ist es egal, ob man geringfügig beschäftigt, in Teil- oder Vollzeit angestellt ist.

Wer hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes?

- Selbstständige Mütter, die privat- oder familienversichert sind

- Selbstständige Mütter, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeld versichert sind

- Hausfrauen

Bei wem macht der Mutterschutz finanziell keinen Unterschied?

- Beamtinnen und Soldatinnen erhalten während des Mutterschutzes weiterhin Ihr volles Gehalt.

- ALG1 und Bürgergeld Empfängerinnen erhalten weiterhin das Arbeitslosengeld/Bürgergeld. 

Wann kann das Mutterschaftsgeld beantragt werden?

Das Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden. Werdende Mütter erhalten dann eine Bescheinigung von dem behandelnden Arzt. Der Arbeitgeber stellt ebenfalls ein Formular aus. Beide Formulare müssen an die Krankenkasse übermittelt werden.

Zudem wird das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet. An den Tagen, an denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, gibt es kein Elterngeld.

Bezahlung bei einem Beschäftigungsverbot – der Mutterschutzlohn

Während des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber oder durch einen Arzt erhalten die werdenden Mütter weiterhin das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate.

Weitere Informationen:

Alle Gesetze aus dem Mutterschutzgesetz, die Mütter und Kinder schützen, können Sie hier nachlesen: Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Im Internet gibt es viele Mutterschutzrechner, die genutzt werden können, um das genaue Mutterschutzgeld zu berechnen.

Ein Beispiel für einen Mutterschutzzeitrechner finden Sie hier.

Ein Beispiel für einen Mutterschaftsgeldrechner finden Sie hier.

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