Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?

Die Kinderbetreuung gehört zu den Arbeitsbereichen, die zwar viel Anstrengung kosten können, vielen Menschen jedoch ebenso viel Freude bereiten. Ein Neben- oder Haupterwerb als Tagesmutter oder Tagesvater steht nicht nur ausgebildeten Erziehern oder Betreuern offen. Es sollten jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, um Kinder in der Tagespflege zu betreuen. In diesem Artikel sollen die wichtigsten Fragen beantwortet werden, um allen zukünftigen Tagesmüttern oder Tagesvätern den Start zu erleichtern.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Brauche ich Erfahrung

Die Freude daran, mit Kindern zu spielen und sie zu erziehen, sollte die Voraussetzung sein, um eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufzunehmen. Darüber hinaus sind Belastbarkeit, Geduld und Zuverlässigkeit wichtige Eigenschaften. Dass psychische und physische Gewalt absolut tabu sind, versteht sich im Umgang mit den Tagespflegekindern von selbst. Erfahrung in der Betreuung von Kindern ist in jedem Fall hilfreich. Wer keine entsprechende Ausbildung hat, kann vorab im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit Praxiserfahrungen in einer Kindertagesstätte oder Krippe sammeln, um gut vorbereitet zu sein.

Wie wirkt sich die Tätigkeit auf das Privatleben aus?

Besonders Menschen mit Kindern sollten sich dessen bewusst sein, dass eine Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater das eigene Familienleben beeinträchtigen kann. Es sollte sichergestellt werden, dass die eigenen Kinder mindestens ebenso viel Nähe und Aufmerksamkeit erfahren wie die betreuten Pflegekinder und sich nicht vernachlässigt fühlen. Erfolgt die Betreuung in der eigenen Wohnung, ist zudem Platz für entsprechende Spielsachen oder andere persönliche Dinge mit einzuplanen. Die beste Lösung für alle Familienmitglieder ist, im Familienkreis den zeitlichen Aufwand und die organisatorische Umsetzung zu besprechen.

Wo kann betreut werden?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten für die räumliche Gestaltung der Betreuung: vor Ort am Wohnort des Kindes, in der Wohnung bzw. im Haus der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder in externen Räumen, die zu diesem Zweck gemietet werden. Welche dieser Möglichkeiten die geeignete ist, hängt von den eigenen räumlichen Voraussetzungen (ausreichend Platz und eine kinderfreundliche und sichere Räumlichkeit) und natürlich dem Wunsch der Eltern oder der Gewohnheit des Kindes ab.

Was ist zu beachten, wenn in eigenen Räumlichkeiten betreut werden soll?

Zu den räumlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Kinder in den eigenen vier Wänden zu betreuen, gehören vor allem Sicherheits- und Hygieneaspekte. Es muss ausreichend Platz zum Spielen, aber auch zum Ausruhen und Schlafen gegeben sein. Natürlich sind auch Tageslicht sowie die Möglichkeit, die Räume zu beheizen und zu lüften, Voraussetzung.

Wann ist eine Pflegeerlaubnis vorgeschrieben?

Eine Pflegeerlaubnis muss beim Jugendamt beantragt werden, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater Kinder außerhalb ihrer Wohnung (also vor Ort) mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als 3 Monate gegen Bezahlung betreut. Das wöchentliche Babysitting oder die regelmäßige unbezahlte Betreuung durch Familienangehörige oder Freunde sind also nicht genehmigungspflichtig. Wurde eine Pflegeerlaubnis erteilt, dürfen bis zu fünf fremde Kinder betreut werden. Die Erlaubnis ist fünf Jahre gültig. Andere rechtliche Voraussetzungen sowie eine angemessene Bezahlung können zum Beispiel beim Jugendamt erfragt werden.