2 Wochen Vaterschaftsurlaub für 2024 in Planung

2019 hat die Europäische Union eine neue Vereinbarkeitsrichtlinie beschlossen. Dort geht es um die Einführung von Vaterschaftsurlaub, die in Deutschland 2024 in Kraft treten soll. Bisher gelten in Deutschland lediglich die Mutterschutzfristen, die bewirken, dass sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein sogenanntes Beschäftigungsverbot besteht. Einen Vaterschaftsurlaub gibt es bisher noch nicht, doch das wird sich zukünftig ändern.

Vaterschaftsurlaub nach der Geburt

In Deutschland soll die neue Regelung 2024 realisiert werden. In vielen Familien ist es aktuell so, dass die Väter nach der Geburt weiterhin arbeiten gehen. Hauptsächlich liegt das daran, dass die frisch gebackenen Eltern auf das Geld angewiesen sind. Damit Väter nach der Geburt Zeit mit den Neugeborenen verbringen können, wurde von der Europäischen Union zwei Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub festgelegt. Der bezahlte Vaterschaftsurlaub soll in den ersten beiden Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden. Die Anzahl der Urlaubstage variiert je nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Da es sich bei dem Vaterschaftsurlaub um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, in dieser Zeit das übliche Gehalt weiterzuzahlen.

Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Grundsätzlich kann der Vaterschaftsurlaub von rechtlichen und/oder biologischen Vätern in Anspruch genommen werden. Väter verbringen in der Regel weniger Zeit mit ihren Kindern als Mütter, da sie direkt nach der Geburt arbeiten gehen. Um die Bindung zwischen Vater und Kind frühestmöglich aufzubauen und zu stärken, wurde die neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bestimmt. Zudem sollen die Eltern die Möglichkeit haben, sich die Betreuung ohne finanzielle Nachteile aufzuteilen. So können beide Elternteile gemeinsam die ersten beiden Lebenswochen des Kindes miterleben.

Warum erst ab 2024?

Der Vaterschaftsurlaub war ursprünglich schon für August 2022 in Deutschland geplant. Der Grund für den Aufschub des neuen Gesetzes liegt an der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen leiden an der Inflation.