Das eigene Kind von einer Tagesmutter oder -vater betreuen zu lassen, braucht Vertrauen in den Tagespfleger. Für Eltern von Kindern mit Behinderung ist es meist ein noch größerer Schritt, ihr Kind in fremde Hände zu geben. Die betreffenden Eltern fragen sich, ob eine Betreuung in der Kindertagespflege möglich und die Versorgung der speziellen Bedürfnisse gewährleistet ist. Wir geben Tipps, was sie bei der Wahl für eine Tagesmutter oder -vater beachten sollten.
So profitieren Kinder mit Behinderung von der Tagespflege
Kinder mit Behinderung benötigen besondere Förderung und Betreuung. Tagesmütter oder -väter können dies gewährleisten. Durch die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung des Alltags, kann der erhöhte Förderbedarf des Kindes gerecht werden. Durch eine individuelle Betreuung können u.a. spezielle und auf das Kind abgestimmte Bewegungs- und Sprachübungen sowie sonstige Tätigkeiten wie Basteln und Spaziergänge durchgeführt werden.
Studien zeigen, dass keine Einzelbetreuung, sondern eine altersgemischte Kleingruppe von 3 bis 4 Kindern ideal ist. Auf diese Weise kann die Tagesmutter oder -vater den einzelnen Kindern viel Aufmerksamkeit schenken. Die Kinder lernen außerdem die Interaktion innerhalb einer relativ gleichaltrigen Gruppe und jedes Kind hat einen festen Platz im einem bestimmten sozialen Gefüge.
Welche Qualifikationen müssen Tagesmütter haben?
Tagesmütter und -väter benötigen eine Pflegeerlaubnis (Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nach § 43 SGB VIII). Das zuständige Jugendamt überprüft die angehenden Betreuer hinsichtlich ihrer persönlichen, fachlichen und räumlichen Eignung zur Pflege von Kindern und erteilt dann eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Tagespfleger, die speziell Kinder mit Behinderung betreuen, müssen für diese Aufgabe qualifiziert sein. Hierzu bieten mehrere Träger spezielle Aufbauqualifizierungen an. Jedes Bundesland verfügt über eigene Bestimmung bezüglich der Pflege von Kindern. Nähere Informationen geben der Allgemeine Soziale Dienst sowie das Amt für Kinder, Jugend und Familie.