Diese Ausgaben für Kinder sind steuerlich absetzbar

Der Staat bietet für Eltern vielfältige Fördermöglichkeiten an, um diese zu unterstützen. Auch bei den Steuern gibt es Unterstützung. Viele Ausgaben, die das eigene Kind betreffen, sind steuerlich absetzbar. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass es für jedes Kind einen entsprechenden Satz Kindergeld gibt. Hierbei ist der Vorteil, dass das Kindergeld nicht versteuert wird. Empfänger von Kindergeld werden bei der Steuererklärung durch die sogenannte Günstigerprüfung berücksichtigt. Dabei gewährt das Finanzamt pro Kind einen Kinderfreibetrag. Beachten Sie, dass sich der Kinderfreibetrag bei Gesetzesänderungen verändert. Aktuell beträgt der Kinderfreibetrag für Familien insgesamt 5.640 Euro pro Kind. Wenn die Elternteile getrennt leben, bekommt jedes Elternteil ungefähr die Hälfte der Gesamtsumme als Kinderfreibetrag zugesprochen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Verdopplung der Kinderfreibeträge zu beantragen, falls das andere Elternteil keinen Unterhalt bezahlt.

Ausgaben für Kinder von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können die meisten Kosten in Bezug auf das Thema Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden. Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung ist ebenfalls von der Steuer absetzbar. Zudem zählen Kosten für eine Tagesmutter oder einen Kinderbetreuer zu den Betreuungskosten und werden von der Steuer abgesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, Barzahlungen beim Finanzamt geltend zu machen. Deswegen ist zu empfehlen, die Kosten für die Kinderbetreuung per Überweisung zu begleichen, falls Sie Interesse haben, an den Steuervorteilen zu profitieren. Wenn Sie die Kinderbetreuung von den Großeltern übernehmen lassen, haben Sie die Möglichkeit, die Fahrtkosten bei der Steuererklärung geltend zu machen. Grundsätzlich sind Ausgaben für die behütende und beaufsichtigende Betreuung des Kindes steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass Freizeitaktivitäten der Kinder, wie beispielsweise ein Sportverein nicht vom Finanzamt berücksichtigt werden. Fragen Lassen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater über steuerlich absetzbaren Ausgaben für Kinder beraten.