Diese staatlichen Hilfen gibt es für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben es nicht gerade einfach. Neben der Arbeit muss für das Kind gesorgt werden und das meist nur mit begrenzten finanziellen Mitteln. Dieser Blogbeitrag soll zeigen, wie der Staat Ihnen dabei finanziell unter die Arme greifen kann.

Alleinerziehende erhalten länger Elterngeld

Normalerweise erhalten Paare nur 12 Monate Elterngeld, wenn nicht beide Partner Elternzeit nehmen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht haben jedoch Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Sie können sogar das Elterngeld noch länger erhalten, indem Sie Elterngeld Plus beantragen. Dabei müssen die Voraussetzungen, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b Einkommensteuergesetz zu erhalten erfüllt sein. Dies ist im § 4 BEEG festgehalten. Dadurch bekommt man über einen Zeitraum von 28 Monaten die Hälfte des Geldes.

Falls eine Erwerbstätigkeit vorliegt, wird dieses im zweiten Jahr nicht mit dem Einkommen verrechnet.

Achtung: die Regelungen zum Elterngeld gelten nur, wenn man nicht in einer Wohngemeinschaft wohnt. Andernfalls muss nachgewiesen werden, dass keine sogenannte „Haushaltsgemeinschaft“ mit der anderen Person vorliegt, diese also keinen Beitrag zur Lebensführung beisteuert. Zusätzliche Voraussetzung für 28 Monate Elterngeld ist, dass eine Halbtagstätigkeit von 25 bis 30 Wochenarbeitsstunden nach den ersten 24 Monaten nachgewiesen werden kann.

Mehr Kinderkrankentage

Kinderkrankentage beziehen sich auf Kinder unter 12 Jahren. Alleinerziehende bekommen sogar die doppelte Anzahl an Kinderkrankentagen. Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, erhalten jährlich 10 Kinderkrankentage pro Kind und Alleinerziehenden stehen automatisch 20 Kinderkrankentage zu. Bei mehreren Kindern wird die Anzahl der Kinderkrankentage auf maximal 50 pro Jahr beschränkt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Ihnen die volle Anzahl an Kinderkrankentagen zusteht, auch wenn Sie das Arbeitsverhältnis erst Mitte des Jahres begonnen haben.

Bei der Frage, ob Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse die Kinderkrankentage zahlt, müssen Sie auf Ihren Arbeitsvertrag achten. Dabei kann es Klauseln geben, durch die die Lohnfortzahlung angenommen oder abgelehnt wird. Diese beantragen Sie bei der Krankenkasse. Nach § 616 BGB gilt, wenn keine Regelung zu den Kinderkrankentagen im Arbeitsvertrag enthalten ist, muss der Arbeitgeber pro Jahr fünf Arbeitstage Lohnfortzahlung als bezahlten Sonderurlaub gewähren. Erst danach kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Diese zahlt 90% des Nettolohnes. Wenn Sie zusätzlich zu der Krankheit Ihres Kindes so krank sind, dass sie Ihren Haushalt nicht mehr allein führen können, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Entlastung beim Finanzamt

Es gibt einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, um diese finanziell zu unterstützen. Stand 2020, gibt es 1.908 Euro pro Kalenderjahr für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind. Dabei wird dieser Beitrag von den zu versteuernden Einkünften abgezogen.

Falls Sie mehr als 33.700 Euro im Jahr verdienen, ist es besser, statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Stand 2020, beträgt dieser pro Elternteil 3.906 Euro. Falls das andere getrennt lebendende Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75% nachkommt oder unregelmäßig zahlt, kann der Betrag des anderen Elternteils auf Antrag an den Alleinerziehenden übertragen werden. Zusätzlich lassen sich die Kosten für die Kinderbetreuung, also z.B. vom Kindergarten, von der Steuer absetzen.