Lebensmittelhygiene in der Tagesbetreuung

Hygiene im Umgang mit Nahrungsmitteln ist ein grundsätzliches Thema, wenn es um die Gesundheit geht. Als Tagesmutter bzw. Tagesvater gibt es einen Leitfaden zu beachten und einzuhalten. Die wichtigsten Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene in der Tagesbetreuung finden Sie in unserem Blog zusammengefasst.

Darum gibt es einen Leitfaden für die Lebensmittelhygiene für Tagesmütter

Tageseltern bzw. Privatpersonen, die eine Kindertagesbetreuung anbieten, gelten als Lebensmittelunternehmen. Sie müssen zwar nicht die gleichen Auflagen erfüllen, wie beispielsweise eine Mensaküche oder ein Restaurant, aber dennoch gibt es einen Leitfaden, nach dem sich zu richten ist. Dieser gibt an, worauf bei der Aufbewahrung, Handhabung und Zubereitung von Lebensmitteln geachtet werden muss. Darüber hinaus sollte jeder Betreuungsperson schon im Vorhinein bewusst sein, dass sich das Immunsystem von Menschen erst mit dem Alter ausprägt und stärkt. Junge Kinder können daher bereits auf eine geringe Bakterienmenge mit Krankheit oder Unwohlsein reagieren.

Die wichtigsten Punkte der Lebensmittelhygiene bei der Kinderbetreuung

Einer der ersten Schritte angehender Tageseltern sollte sein, sich bzw. den privaten Haushalt, in dem Kinder betreut werden sollen, als Lebensmittelunternehmen zu registrieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat dafür eine Liste der Meldestellen, sortiert nach Bundesland, zusammengestellt. Die Richtlinie für gute Lebensmittelhygienepraxis beinhaltet Informationen zu den folgenden Themen:
  • Umgang mit Lebensmitteln
  • Persönliche Hygiene
  • Zubereitung von Speisen zusammen mit Kindern
  • Anforderungen an Räumen, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte
Viele Punkte in den Leitlinien gehören zum Standard einer Wohnungseinrichtung. Mit einem Kühlschrank, einer Spüle und abschwischbaren Arbeistoberflächen sollte jede Küche haben. Auch ein Waschbecken mit Seife zum Hände waschen wird laut der Vorgaben verlangt. Es wird kein teures Zusatzequipment verlangt oder gar versucht, den Tageseltern Ihre Arbeit zu erschweren. Dennoch ist es empfehlenswert, die Leitlinie zu lesen und ggf. kleine Anpassungen in der persönlichen Handhabe während der Tagesbetreuung anzupassen. Beispielsweise sollten Sie Kleinkindern unter drei Jahren keine rohen Tierprodukte zum Essen geben.
Dazu gehören:
  • rohes Hackfleisch
  • Teewurst
  • Rohmilch und Rohmilchkäse
  • Sushi (roher Fisch)
  • rohe Eier und Speisen, in denen noch unerhitzte Eier drin sind (z. B. Kuchenteig)
Zudem sollen beispielsweise tiefgefrorene Beeren vor dem eigentlichen Verzehr aufgekocht werden, um Krankheitserreger abzutöten. Das umfassende Dokument “Die Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege“ können Sie sich kostenfrei Downloaden. Nehmen Sie die Themen der Lebensmittelhygiene in der Tagesbetreuung ernst und tragen Sie aktiv zur Gesundheit der Kinder bei.