Kinderbetreuung planen: Das ist wichtig

Die Notwendigkeit für eine Kinderbetreuung entsteht oftmals spontan durch unvorhersehbare Ereignisse. Gerade jetzt durch die Einschränkungen der Pandemie war es notwendig, die Kinderbetreuung spontan zu planen. Je früher sich Gedanken über die Kinderbetreuung gemacht wird, desto weniger Stress gibt es anschließend bei der Planung.

Art der Kinderbetreuung

Zunächst ist es empfehlenswert, über die Art der Kinderbetreuung nachzudenken. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich um eine Tagesmutter handeln soll, die den ganzen Tag auf das Kind aufpasst. Oder ob eine Betreuung für eine kurze Zeit, beispielsweise morgens oder mittags ausreichend ist. Alternativ ist die Betreuung innerhalb einer Kindertagesstätte eine Möglichkeit, um das Kind bis zum Schulalter betreuen zu lassen. Passen Sie die Betreuungssituation an Ihre persönliche Arbeits- und Lebenssituation an, um eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Bei privaten Anbietern von Kinderbetreuung ist vorab abzuklären, wie und in welchem Umfang die Betreuung stattfindet. Hierbei gibt es oftmals ebenfalls die Möglichkeit, die Kinder in den Räumlichkeiten des Kinderbetreuers betreuen zu lassen. Vorteilhaft ist es, wenn dieser eine Gruppe von Kindern betreut und das eigene Kind somit wertvolle soziale Kompetenzen im Umgang mit anderen Menschen vermittelt bekommt.

Kosten bei der Kinderbetreuung

In der Regel ist Kinderbetreuung kostenpflichtig. Es werden jedoch verschiedene Erleichterungen vom Staat angeboten, um es Eltern leichter zu machen, Kinderbetreuung und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wenn das Kind von Verwandten, Freunden oder in einer nicht öffentlich geförderten Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, ab dem 15. Lebensmonat des Kindes Betreuungsgeld zu beantragen. Dieses bekommen Sie auch, wenn Sie das Kind selbst betreuen. Bei dem Betreuungsgeld handelt es sich in etwa um 150 Euro monatlich. Zudem hilft das Kindergeld, die Kosten für die Betreuung zu decken. Bis zum 14. Lebensjahr des Kindes können Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind, von der Steuer abgesetzt werden. Informieren Sie sich beim Jugendamt über die genauen Konditionen von staatlichen Unterstützungen und weitere Hilfen für Eltern.