Kinderbetreuung durch ein Au-pair: Was ist zu beachten?

Wenn Sie Ihre Kinder durch ein Au-pair betreuen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich muss klar sein, dass ein Au-pair in erster Linie keine billige Arbeitskraft darstellt, sondern für einen bestimmten Zeitraum ein Teil Ihrer Familie wird, Sie unterstützt und die fremde Kultur kennenlernen möchte. Daher sollte auch die Gastfamilie an einem kulturellen Austausch interessiert sein. Da die wenigsten Au-pairs aus Westeuropa kommen, kann man sich auf junge Menschen aus so "exotischen" Ländern wie Kirgisien, Nepal oder Madagaskar freuen.

Voraussetzungen

In der interessierten Familie muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben und mindestens ein Elternteil muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem muss die in der Familie gesprochene Muttersprache deutsch sein. Das Au-pair muss in die täglichen Mahlzeiten oder Freizeitaktivitäten eingebunden werden. Ihm muss ein abschließbarer Raum (mindestens 8qm Größe) mit funktionstüchtiger Heizung, Fenster für Tageslicht und Mobiliar im Haus oder der Wohnung der Au-pair-Familie zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie die Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen - immerhin liegt die Aufenthaltsdauer bei mindestens sechs Monaten bis hin zu einem Jahr.

Kosten für Au-pairs

Was die Ausgaben für ein Au-pair betrifft, so muss neben der Gewährung von freier Kost und Logis ein Taschengeld in Höhe von mindestens 260 Euro gezahlt werden. Hinzu kommen Kosten für die Fahrt zum Deutschkurs und in der Regel die Finanzierung einer Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Sechs Stunden pro Tag und 30 Stunden in der Woche hilft die Au-pair der Familie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Dabei geht es nicht um eine Grundreinigung der Wohnung oder des Hauses, sondern um Dienste wie Bügeln oder Aufräumen. Die Kinder werden von der Schule oder dem Kindergarten abgeholt oder hingebracht, ihnen wird bei den Hausaufgaben geholfen. Auch einfachere Küchentätigkeiten wie die Zubereitung von Pausenbroten oder kleinen Mahlzeiten fallen in den Aufgabenbereich des Au-pairs. Abends kann das Babysitten übernommen werden, allerdings hat das Au-pair Anspruch auf vier freie Abende in der Woche und eineinhalb freie Tage am Stück, mindestens einmal pro Monat an einem Wochenende.

Andere Regelungen für Au-pairs

Der Aufenthalt eines Au-pairs beträgt mindestens sechs Monate und maximal ein Jahr. Dabei besteht bei einem Jahr ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen, bei einem halben Jahr von 12 Tagen. Die weiblichen oder männlichen Au-pairs müssen zwischen 18 und 27 Jahren alt sein und verfügen meistens schon über Deutschkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Kindern. Ihnen ist eine freie Religionsausübung zu gewährleisten sowie die Übernahme von Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Privathaftpflichtversicherung. Da die Suche und Vermittlung im Regelfall über eine Agentur abgewickelt wird, kommen für deren Dienste nochmals Kosten hinzu. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Agenturen empfehlen ein vorheriges Telefonat, um relevante Punkt wie Sympathie, Sprachniveau etc. im persönlichen Gespräch abzuklären.
Da das Wort "aupair" aus dem Französischen übersetzt so viel bedeutet wie "auf Gegenseitigkeit", ist der Au-pair-Aufenthalt ein Austausch der von beiden Seiten angenommen und umgesetzt werden muss. Das Au-pair entlastet die Gastfamilie, wobei Regeln und Pläne einer Alltagsstruktur förderlich sind und Konfliktpotenzial minimieren, die Familie selber unterstützt im Gegenzug das Au-pair beim Spracherwerb und dem Eingewöhnen in eine fremde Kultur. Bei Nicht EU-Au-pairs muss ein Au-pair-Visum beantragt werden, Au-pairs aus der EU (außer Bulgarien und Rumänien) benötigen eine EU-Aufenthaltserlaubnis, die innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss.