Besonders berufstätige Eltern sind oftmals nicht in der Lage, ihre Kinder selber zu betreuen. Um die Betreuung von Kindern dennoch zu gewährleisten, existieren eine Reihe von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die verschiedenen Betreuungsformen stellen wir Ihnen heute vor.
Formen der Kinderbetreuung
Die Kinderkrippe ist eine familienergänzende Kinderbetreuung, gedacht für Kleinstkinder. Die meist staatlichen Einrichtungen haben in Deutschland eine lange Tradition. Die ersten Kinderkrippen wurden 1851 in Dresden und Hamburg gegründet. Kinderkrippen gehören zur Kindertagesbetreuung, bei der staatlich geprüfte Erzieher und Kinderpädagogen sich um die Kinder kümmern.Der Kindergarten ist eine Betreuungseinrichtung und dient der frühen Erziehung und Bildung von Drei- bis Sechsjährigen. Die Eltern haben die Möglichkeit, eine Teilzeit- oder Ganztagesbetreuung in Anspruch zu nehmen. Neben Erziehern und Kinderpädagogen, kümmern sich auch Kinderpfleger, Sozialpädagogen und Sozialassistenten um die Kinder. Neben der Kommune betreiben in Deutschland freie Träger diese Kinderbetreuungseinrichtungen.
Der Schulhort dient der Betreuung von Grundschulkindern vor und nach dem Schulunterricht. Viele Schulhorte sind auch während der Schulferien geöffnet. Verbreitung, Betreuungsumfang und –zeiten sind regional unterschiedlich. Schulpflichtige Kinder haben nach § 24 Abs. 2 SGB VIII einen Anspruch auf Hortbetreuung. Im Schulhort werden neben der Kinderbetreuung sämtliche Hausaufgaben erledigt.
Die Kindertagespflege ist eine Alternative zur staatlichen Kinderbetreuung. Diese Form der Kinderbetreuung wird von Tagesmüttern und Tagesvätern durchgeführt. Tagesmütter und Tagesväter sind staatlich geprüfte Kinderbetreuer, die sich zwischen ein und fünf Kinder kümmern. Das Kind wird entweder im elterlichen Haushalt oder in der Wohnung des Kinderbetreuers betreut.
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