Nach der Geburt des Kindes haben junge Mütter Anspruch auf eine häusliche Betreuung durch die Hebamme (auch Wochenendbetreuung genannt). Doch wie läuft diese Form der Kindesbetreuung genau ab, was sind die gesetzlichen Bestimmungen und welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für ältere Geschwister? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns diese Woche.
Gesetzliche Bestimmungen zur Wochenbettbetreuung
Die gesetzliche Anspruch einer Hebammenbetreuung nach der Geburt beträgt 10 Tage. In dieser Zeit darf die Hebamme täglich bis zu zwei Mal Mutter und Kind besuchen und Hilfestellungen leisten. Die Anzahl der zustehenden Betreuungstage hängt jedoch vom Klinikaufenthalt ab. Der gesetzliche Betreuungsanspruch verkürzt sich um die Tage, die Mutter und Kind nach der Geburt im Krankenhaus verbringen. Wenn beide beispielsweise nach fünf Tagen nach der Entbindung nach Hause entlassen werden, dann stehen der Mutter fünf Tage einer häuslichen Wochenbettbetreuung zu.Die Vorteile der Wochenbettbetreuung
Frauen, besonders die zum ersten Mal Mutter geworden sind, sind in der ersten Zeit nach der Geburt noch unsicher. Die erfahrene Hebamme gibt hier wertvolle Hilfestellungen. Bei Fragen und Problemen hat die Mutter einen direkten Ansprechpartner.In den ersten Tagen nach der Geburt liegt der Schwerpunkt bei der Wochenbettbetreuung bei der Überprüfung vom körperlichen Wohlbefinden von Mutter und Kind. Wie geht es der jungen Mutter? Heilen eventuelle Geburtsverletzungen gut ab? Verläuft die Rückbildung gut und ist der Kreislauf der Mutter stabil? Das sind Fragen, die bei der Hebamme im Mittelpunkt stehen. Neben der Mutter steht natürlich auch die Entwicklung des Neugeborenen im Fokus. Wie geht es dem Baby? Heilt der Nabel gut? Sind sonst irgendwelche Auffälligkeiten zu erkennen?
Wenn die Hebamme sich versichert hat, dass es Mutter und Kind gut geht, dann leistet sie konkrete Unterstützung im Betreuungsalltag. Dies kann beispielsweise die richtige Handhabung beim Baden, Wickeln und Flaschengeben sein. Auch Gesundheitsfragen kann die Hebamme beantworten.
Mutter und Hebamme stimmen die Besuchsfrequenz bei der Wochenbettbetreuung individuell miteinander ab. Die Besuchshäufigkeit richtet sich nach dem benötigten Maß an Unterstützung. Dies hat den Vorteil, dass die Hebamme auf die persönlichen Bedürfnisse der jungen Familie eingehen kann.