Ab wieviel Jahren kann ich mein Kind alleinlassen?

Das Alleinbleiben bildet ein wichtiger Schritt im Erziehungsprozess. Doch ab wann können Sie Ihr Kind ruhigen Gewissens unbeaufsichtigt lassen? Um diese Frage geht es diese Woche.

Das sagt der Gesetzgeber

Der Gesetzgeber gibt keine genauen Vorgaben, ab wann Sie Ihr Kind unbeaufsichtigt lassen dürfen. Diese Entscheidung überlässt er vollständig Ihnen. Eltern sollen nach Auffassung des Gesetzgebers hier vielmehr nach Augenmaß agieren. Sie als Elternteil haben im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (nachzulesen unter § 832 BGB) lediglich dafür zu sorgen, dass Sie Ihr Kind vor Gefahren schützen.

Ist Ihr Kind für das Alleinbleiben bereit?

Die für Sie vielleicht enttäuschende Nachricht gleich vorweg: Es gibt nicht den einen Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass Kinder ab einem bestimmten Alter wie lange ohne Aufsicht bleiben können. Es gibt jedoch Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können. Entscheidend ist wie verantwortungsbewusst Ihr Kind handelt und wie sehr die Fähigkeit, Gefahrensituationen einzuschätzen, bereits entwickelt ist. Dahingehend gibt es unter Gleichaltrigen große Unterschiede. Sie als Elternteil wissen am besten, was Sie Ihrem Kind zutrauen können. Mit drei Jahren ist Ihr Kind in der Regel in der Entwicklung so weit, dass es wenige Minuten unbeaufsichtigt bleiben kann, beispielsweise dann, wenn Sie zum Briefkasten um die Ecke gehen wollen. Ein fünfjähriges Kind muss nicht mehr permanent beaufsichtigt werden und kann bis zu 30 Minuten lang auf dem Spielplatz alleine verbringen. Ein guter Zeitpunkt Ihr Kind an das Alleinlassen zu gewöhnen, ist die Einschulung.

So gewöhnen Sie Ihr Kind an das Alleinbleiben

Führen Sie Ihr Kind Stück für Stück an das Alleinbleiben heran. Auf dem Spielplatz, wenn es mit Gleichaltrigen spielt, stellt sich das Alleinbleiben in der Regel als unproblematisch heraus. Anders sieht es hingehen aus, wenn Ihr Kind allein zu Hause bleiben soll. Sollte Ihr Kind Angst vor dem Alleinsein haben, dann erklären Sie ihm, dass Sie nur kurz weg sind und wann Sie wiederkommen. Geben Sie auch immer den Grund an, warum Sie ohne ihm wegmüssen. Damit weiß Ihr Kind, dass Sie es mit dem Alleinlassen nicht bestrafen wollen. Gerade sensible Kinder reagieren hier sensibel und können sich in solchen Situationen schnell zurückgewiesen fühlen.