Schulergänzende Betreuung: Kinderbetreuung für Schulkinder

Nicht nur bis zur Einschulung ist die Kinderbetreuung eine wichtige Entlastung für Eltern. Für Schulkinder gibt es die sogenannte schulergänzende Betreuung, von der sowohl Eltern als auch Kinder profitieren. Für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahren sind die Kommunen verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereitzustellen. Die Angebote reichen hierbei von Tagesschulen bis zum klassischen Hort. Für die stundenweise Betreuung bieten sich auch private Kinderbetreuer an, die Kinder von der Schule abholen, sich je nach Absprache auch um das Essen kümmern oder Hausaufgaben betreuen. Geht es vorrangig um schulische Hilfe, ist die Suche nach einem Nachhilfelehrer eine gute Wahl. Während die Einzelbetreuung eine intensivere Zuwendung und Förderung der Kinder ermöglicht, bieten Gruppenbetreuungen den betreuten Kindern die Möglichkeit, den Umgang mit anderen Kindern verschiedener Altersgruppen zu lernen. Eine wichtige Entlastung für Eltern kann vor allem ein Mittagstisch sein, der sicherstellt, dass Kinder eine gesunde und sättigende Mahlzeit erhalten. Hierzu gehören auch kreative Kurse, Musik- und Sportangebote oder andere Vereinstätigkeiten. Im Rahmen der Lokalen Bündnisse für Familie werden darüber hinaus in einigen Bundesländern Sommercamps angeboten. Die Kosten für die verschiedenen Betreuungsangebote variieren je nach Dauer und Art der Betreuung. Auch bei den einzelnen Trägern unterscheiden sich die Beiträge. Abhängig sind sie zudem vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder in der Familie. Bei Bedarf kann das Jugendamt die Betreuungskosten teilweise oder ganz übernehmen. Eine wichtige Anlaufstelle, die über die Möglichkeiten und das Platzangebot vor Ort informiert und bei der Auswahl eines Angebotes berät, ist das zuständige Jugendamt.