Betreuungsplatzanspruch – Was bedeutet das genau?

Seit einem Jahr haben Kinder Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bei einer Kita oder einer Tagesbetreuung. Was bedeutet dieser Betreuungsplatzanspruch genau und wie können Eltern diesen Anspruch durchsetzen?

Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Bereits seit 1996 haben Kinder ab drei Jahren Rechtsanspruch auf einen Kinderkartenplatz. Dieses Gesetz wurde am 01.08.2013 ausgebaut, so dass auch jedes Kind unter drei Jahren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege hat. Die Eltern führen diesen Anspruch stellvertretend aus. Hat das Kind das erste Lebensjahr allerdings noch nicht vollendet, greift der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise, wenn sich die Eltern in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder schnellstmöglich wieder ihrer Arbeit nachgehen müssen.

Wie kann der Betreuungsplatzanspruch durchgesetzt werden?

Grundsätzlich ist das Jugendamt (oder der entsprechende Träger öffentlicher Jugendhilfe) für die Vergabe der Betreuungsplätze zuständig. Haben sich die Eltern an den zuständigen Träger gewandt und eine Absage mit der Begründung erhalten, es stehe kein Betreuungsplatz zur Verfügung, kann der Betreuungsplatz rechtlich beansprucht werden. Dafür müssen die Eltern beim Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage auf einen Kita-Platz gegen Stadt oder Gemeinde einreichen. Dabei sollten Eltern beachten, dass zwar normalerweise keine Gerichtskosten, aber im Falle der Vertretung oder Beratung durch einen Anwalt die entsprechenden Anwaltsgebühren anfallen.

Was muss beim Betreuungsplatzanspruch beachtet werden?

Eltern haben das Recht, einen „individuellen Bedarf“ anzugeben. Das heißt, dass sie die benötigten Betreuungszeiten und sogar die gewünschte Kita angeben können, bei der sie die Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Allerdings muss dieses schriftlich begründet werden und der Bedarf im Verhältnis zu eventuellen Mehrkosten stehen. Ein Kita-Platz kann unter bestimmten Umständen auch von Eltern abgewiesen werden, solange dieses sinnvoll begründet wird (zum Beispiel durch einen zu langen Anfahrtsweg zur Kita).