Wenn private Kinderbetreuung oder die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung nicht infrage kommt, sind Familienmitglieder die erste Anlaufstelle für Eltern. Bei der Betreuung durch Familienmitglieder gibt es verschiedene Dinge zu beachten und ebenfalls gesetzliche Regelungen, über die wir informieren.
Kinderbetreuung durch Geschwister und Verwandte
Geschwister und Verwandte sind eine gute Anlaufstelle für die Kinderbetreuung. Oftmals kennen sie die Kinder gut und wissen, wie sie sich ihnen gegenüber zu verhalten haben. Zudem ist die Vertrauensbasis zwischen ihnen und dem Kind in der Regel zu Beginn der Betreuung stärker als zwischen einer fremden Kinderbetreuung und dem Kind. Bei Verwandten ist vorab zu klären, ob diese flexibel sind oder wie sie die Betreuung übernehmen werden. Kinderbetreuung durch Geschwister ist oftmals einfacher zu organisieren, da sie den Haushalt und den Umgang mit dem Kind kennen. In vielen Fällen ist es ratsam, sowohl Verwandte und Geschwisterkinder nach Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu fragen. Somit bieten sich bei der Betreuung flexible Optionen und im Notfall springt das jeweils andere Familienmitglied ein.
Sonderfall Kinderbetreuung durch Großeltern
Großeltern sind bei der Kinderbetreuung eine wichtige Möglichkeit, da sie oftmals keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen und dementsprechend mehr Zeit zur Verfügung haben. Somit sind sie ein guter Ansprechpartner in Sachen Kinderbetreuung. Allerdings bieten diese aufgrund des Alters ein höheres Risiko, durch Verletzungen oder Krankheiten auszufallen. Bei der Betreuung durch Großeltern gelten ebenfalls Steuervorteile. Somit bietet sich den Eltern die Möglichkeit, Fahrtkostenerstattungen an Großeltern als Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. Aufgrund dessen ist es kein Problem, Anfahrtskosten für die Großeltern zu übernehmen. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine professionelle Kinderbetreuung auf unserem Portal zu finden.