Mit der Geburt eines Kindes steigen die Ausgaben in einem Haushalt erheblich an. Sind beide Elternteile berufstätig, gehört zu den größten Posten auf der Ausgabenliste die Kinderbetreuung. Wer keine öffentlich geförderte Einrichtung nutzen kann oder möchte, ist auf private Betreuung angewiesen. Doch wie hoch liegen die Kosten hier überhaupt? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Die Kosten hängen zum einen von der Anzahl der Betreuungsstunden, von der Anzahl der betreuten Kinder und vom Stundensatz der Tagesmutter oder des Babysitters ab. Da die Betreuung des Nachwuchses nur in vertrauensvolle Hände abgegeben werden sollte, ist es wichtig, bei der Auswahl eines Kinderbetreuers nicht in erster Linie nach dem Stundensatz zu entscheiden. Ausgebildete Kräfte oder Tagesmütter mit einem größeren Erfahrungsschatz verlangen im Allgemeinen einen höheren Satz als zum Beispiel babysittende Schülerinnen.
Übrigens: Die Ausgaben für Kinderbetreuung können Sie als Berufstätige von der Steuer absetzen! Außerdem besteht in bestimmten Situationen die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Ob die Förderung der Kinderbetreuungskosten für Sie in Frage kommt und wie hoch diese ausfällt, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.