Selbstständig als Tagesmutter – darauf sollten Sie achten

Tagesmütter gelten als freiberufliche Unternehmerinnen und unterliegen damit den Steuerpflichten. Wer sich mit der Tagespflege selbstständig machen möchte oder schon selbstständig ist, muss einige rechtliche Pflichten beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen im Überblick zusammengestellt.

Gründung

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Tagesmütter, die in die Selbstständigkeit starten, fördern lassen. Voraussetzung ist hierfür meist ein Business-Plan, der unter anderem eine strukturierte Ausarbeitung der eigenen Geschäftsidee und der geplanten Finanzierung sowie eine Marktanalyse beinhaltet. Als "Belohnung" können Sie sich durch Zuschüsse unterstützen lassen. Eine gute Möglichkeit ist zum Beispiel eine geförderte Existenzgründerberatung, die Ihnen beim Einstieg in die Selbstständigkeit zur Seite steht.

Vollzeit oder Teilzeit

Die selbstständige Tätigkeit kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit ausgeübt werden. Für welche der beiden Varianten Sie sich entscheiden, hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab: Wie viel Zeit können und möchten Sie der Kindertagespflege widmen? Wie hoch ist der Verdienst, den Sie sich erhoffen? Bedenken Sie jedoch, dass Sie in die Kranken- und Rentenversicherung einzahlen müssen, sobald Sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Vor diesem Hintergrund sollten Sie genau prüfen, welche Konstellation und welche Stundenauslastung sich für Sie finanziell am meisten lohnen. Sind Sie über Ihren Mann familienversichert, so sparen Sie sich den eigenen Krankenkassenbeitrag, was bei einem relativ geringen Einkommen dicht an der Bemessungsgrenze einen erheblichen Unterschied ausmachen kann.

Versicherungen

Bei einem zu versteuernden monatlichen Einkommen über €350 ist die Krankenversicherung für die Tagesmutter Pflicht. Bei einem geringeren Einkommen reicht die Familienversicherung über den Ehemann aus. Beträgt das Einkommen mehr als €400 monatlich, wird außerdem ein Beitrag zur Rentenversicherung fällig. Daneben muss sich die Tagesmutter in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Empfehlenswert ist darüber hinaus eine Haftpflichtversicherung für Tagesmütter. Eine kostengünstige Alternative kann eine Sammel-Haftpflichtversicherung sein. Stellen Sie zudem sicher, dass die von Ihnen betreuten Kinder unfallversichert sind und lassen Sie sich hierfür eine Bestätigung geben.

Steuern

Tagesmütter müssen ihre privaten und öffentlichen Einkünfte aus ihrer Pflegetätigkeit versteuern, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder. Das Bundesfinanzministerium gewährt allerdings eine steuerfreie Betriebskostenpauschale, die sich nach der Anzahl der Betreuungsstunden richtet.

Eine gute Anlaufstelle für weitere Informationen sind das Jugendamt sowie die lokalen Tagesmütter-Netzwerke.