Gleichzeitig in Elternzeit gehen: Elterngeld und andere gesetzliche Regelungen

Nach der Geburt eines Kindes möchten Eltern besonders viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen. Dass die Mutter für mehrere Monate in Elternzeit geht, ist in den meisten Familien normal. Auch Väter haben zunehmend das Bedürfnis, die Monate nach der Geburt intensiv mit dem Kind zu erleben. Damit beide Eltern gerade in den ersten Wochen gemeinsam am Leben des Kindes teilhaben können, gibt es die Möglichkeit, gleichzeitig bis zu drei Jahre in Elternzeit zu gehen. Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Stimmt der Arbeitgeber zu, können bis zu 12 Monate auch auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden. Nach Beendigung der Elternzeit haben die Betreffenden den Anspruch, an ihre Arbeitsstelle oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Nehmen beide Eltern ihre Elternzeit gleichzeitig, gibt es einiges zu planen: Dem Arbeitgeber muss die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden. Zwar ruht das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit, beide Elternteile dürfen jedoch einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden in der Woche nachgehen. Damit können Vater und Mutter zusammen bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten, um ein Grundeinkommen zusätzlich zum Elterngeld zu sichern.
Das Elterngeld als sogenannte „Lohnersatzleistung“ steht allen zu, die nicht von Hartz IV leben oder zu den Spitzenverdienern gehören. Es berechnet sich aus 65% des Nettoeinkommens, mindestens €300 und maximal €1.800. Einen Bonus gibt es für Geschwister unter 3 Jahren oder Zwillinge. Arbeiten Eltern neben der Elternzeit in Teilzeit, erhalten sie jedoch nur 65% von der Differenz zwischen dem Gehalt vor der Elternzeit und dem Teilzeiteinkommen. Ob sich eine Nebenbeschäftigung eines oder beider Elternteile lohnt, muss im Einzelfall ausgerechnet werden.
Übrigens: Nach einer Meldung des Deutschen Bundestags aus dem Juni 2012 gehen nur sehr wenig Eltern gleichzeitig in Elternzeit: Von Januar bis September 2010 bezogen von knapp 120.000 Paaren nur gut 500 gleichzeitig Elterngeld. Noch immer nehmen Mütter deutlich häufiger und vor allem länger (gut 10 Monate im Durchschnitt im Vergleich zu gut 3 Monaten bei Vätern) Elternzeit in Anspruch.