Ersatzbetreuung: Was tun, wenn die Tagesmutter ausfällt

Viele berufstätige Eltern nehmen das Betreuungsangebot einer Tagesmutter in Anspruch. Wie ist jedoch die Regelung, wenn diese krank wird oder aus anderen Gründen spontan die Tagespflege des Kindes absagt? Gibt es einen Anspruch auf Ersatzbetreuung? Wir informieren Sie über die Möglichkeiten.

So ist die gesetzliche Lage

Wenn sich Eltern für die Inanspruchnahme der Dienste einer Tagesmutter entscheiden, ist diese vertraglich festzuhalten. Darin muss auch festgelegt sein, wie die Kindertagespflege sichergestellt werden soll, wenn es zum Ausfall der beauftragten Person kommt. Im § 23 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs ist festgelegt, dass vom ersten Tag an eine Ersatzbetreuung zur Verfügung stehen muss. Dort heißt es wörtlich: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen“. Es soll mit diesem Paragraph eine Sicherheit geschaffen werden, die die Tagespflege zu einer vollwertigen Alternative zur KiTa darstellt. Insgesamt können verschiedenste Gründe, wie Krankheit, Schwangerschaft oder spontane familiäre Angelegenheiten zu Ausfällen führen.

Diese Modelle der Ersatzbetreuung gibt es

Grundsätzlich gibt es nicht das eine, allgegenwärtige Prinzip. Von Stadt zu Stadt oder Landkreis zu Landkreis sind unterschiedliche Varianten in der Anwendung gängig.
Gegenseitige Vertretung Häufig vertreten sich die Tagesmütter gegenseitig. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Betreuungsperson maximal fünf fremde Kinder in ihrer Obhut hat. Zudem ist es für eine Ersatzbetreuung notwendig, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den möglichen Vertretungskräften und den Kindern aufgebaut wird. Ein regelmäßiger Kontakt ist dabei unumgänglich. Eine gute Möglichkeiten sind regelmäßige Treffen der Kinder und Tagesmütter in den jeweiligen Räumlichkeiten und gemeinsame Freizeitaktivitäten wie der Besuch eines Parks oder auf dem Spielplatz.
Stützpunktmodell Hierbei Treffen sich die Tagesmütter aus einem regionalen Gebiet einmal wöchentlich an einem sogenannten Stützpunkt. Das Angebot der Kinderaktivitäten wird dabei sowohl im Umfeld als auch unter Anleitung einer qualifizierten externen Erzieherin durchgeführt. Kommt es zum Ausfall einer der daran teilnehmenden Tagesmuttis, wird die Pädagogin die Ersatzbetreuung für maximal fünf Kinder übernehmen. Die Kleinen verbringen nun den Tag oder die kommenden Tage in einer ihnen bekannten Umgebung.
Tagespflegepersonen-Team (4+1-Modell) Bei dieser Art der Ersatzbetreuung schließen sich insgesamt fünf Pflegepersonen, die räumlich nah beieinander ihre Betreuungstätigkeiten durchführen, zusammen. Sie bilden ein Vertretungsmodell. Dabei betreut jede einzelne maximal vier Kinder, sodass bei einem Ausfall jede Tagesmutti noch jeweils ein Kind in ihre Obhut nehmen kann. Dank regelmäßiger Aktivitäten des Betreuungsteams kennen sich die Kinder untereinander sehr gut und haben bereits ein vertrautes Gefühl mit den anderen Pflegekräften, sodass einer spontanen Vertretung nichts im Weg steht.
Tandemmodell Das Tandemmodell stellt die reduzierte Variante des 4+1-Modells dar. Hierbei schließen sich zwei Pflegemütter zusammen, die insgesamt nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Gemeinsame Aktivitäten und Spielnachmittage schaffen die Basis dafür, dass im Krankheitsfall die andere Tagesmutter die Betreuung aller Kinder übernimmt.

Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass beim Ausfall der Tagesmutter rechtlich eine Ersatzbetreuung ermöglicht werden muss. Greift keines der oben genannten Modelle, wird das zuständige Jugendamt eine mobile Tagesmutter finden, die als Vertretung einspringen kann. Nur so kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei spontanen Ausfällen der Betreuungsperson ermöglicht werden.