Bundesstiftung Mutter und Kind – Unterstützung für Schwangere in Notsituationen

Seit 1984 unterstützt die Bundesstiftung Mutter und Kind werdende Mütter in schwierigen Situationen und leistet damit schon vor der Geburt einen aktiven Beitrag zum Kinderschutz. Auf unbürokratische Weise erhalten schwangere Frauen in Notsituationen finanzielle Unterstützung, die ihnen die Entscheidung für das Leben des ungeborenen Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft vereinfachen soll. Die Bundesstiftung untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und erhält jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.

Wem hilft die Bundesstiftung?

Eine Notlage liegt nach der Definition der Bundesstiftung dann vor, wenn die Einkünfte der Mutter für die Schwangerschaft und Geburt sowie für die Pflege und Erziehung des Babys und Kleinkindes nicht ausreichen und die staatlichen Leistungen diese Lücke nicht decken, weil sie zu gering ausfallen oder nicht rechtzeitig gewährt werden. Darüber hinaus muss die werdende Mutter ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und den Antrag auf Unterstützung noch vor der Entbindung bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle im Bundesland ihres Wohnsitzes stellen.

Was beinhaltet die Unterstützung?

Die Bundesstiftung Mutter und Kind erteilt finanzielle Zuwendung für Ausgaben wie die Erstausstattung des Babys, die Wohnung und ihre Einrichtung, die Haushaltsführung sowie die Betreuung des Babys und Kleinkindes. Wie hoch die Unterstützung ausfällt und wie lange sie gewährt wird, hängt von den Umständen der Notlage ab. Erste Anlaufstelle für eine finanzielle Unterstützung sind die lokalen Schwangerenberatungsstellen. In dieser Datenbank der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Angebote vor Ort gesucht werden. Weitere Informationen finden sich auf der Website zur Bundesstiftung Mutter und Kind.