In unserem letzten Blogbeitrag zum Thema „Hauptberuf Tagesmutter“ haben wir uns mit der Qualifizierung und Ausbildung zur Tagesmutter beschäftigt. Heute erklären wir, welche beruflichen Perspektiven es für Tagespflegepersonen gibt, wobei wir im Besonderen die Möglichkeit der Festanstellung betrachten.
Berufliche Perspektiven: Selbstständigkeit ist kein Muss!
Die meisten Tagesmütter sind selbstständig tätig. Die Selbstständigkeit hat zum Beispiel den Vorteil, dass man in seiner Tätigkeit nicht an einen Arbeitgeber und dessen Bedingungen gebunden ist. Für Tagespflegepersonen, denen eine höhere finanzielle Sicherheit wichtig ist, kann die Festanstellung eine gute Alternative sein. Eine Festanstellung ermöglicht eine finanzielle Planbarkeit sowie soziale Absicherung zum Beispiel im Krankheitsfall.Für Tagesmütter und Tagesväter, die als Angestellte arbeiten möchten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Festes Angestelltenverhältnis bei Elternpaaren oder Elterninitiativen: Tagesmütter und Tagesväter können bei Eltern oder Elterninitiativen angestellt werden. Dafür müssen die Eltern die Kindertagespflege entweder als Minijob bei der Minijob-Zentrale oder als Festanstellung beim Arbeitsamt melden. Wenn Eltern oder Elternzusammenschlüsse eine GbR gründen, können sie über das Aktionsprogramm Kindertagespflege finanziell gefördert werden.
- Anstellung bei Unternehmen, freien Trägern oder Jugendämtern: Einige Unternehmen beschäftigen Tagesmütter, um die Vereinbarung von Beruf und Familie für ihre Mitarbeiter zu ermöglichen. Häufig bieten auch freie Träger im Bereich Sozialhilfe oder Kinderbetreuung sowie Jugendämter Festanstellungen für Tagesmütter und Tagesväter an. Auch Unternehmen können finanzielle Förderung beantragen.