Die Anzahl der Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig wieder in ihren Beruf einsteigen möchten, stieg in den letzten Jahren stetig. Eine familienfreundliche Personalpolitik ist daher ein immer bedeutenderes Thema für deutsche Unternehmen. Vor allem die Betreuung der Mitarbeiterkinder muss gewährleistet sein, um eine frühe Rückkehr in den Beruf zu ermöglich.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in deutschen Unternehmen zu fördern, wurde die Initiative „Erfolgsfaktor Familie“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen.
Über die Initiative „Erfolgsfaktor Familie“
Das Programm „Erfolgsfaktor Familie“ unterstützt Unternehmen dabei, eine familienfreundliche Personalpolitik zu führen. Dieses wird unter anderem durch Informationen über familienbewusste Arbeitszeiten, Förderung betriebsinterner Kinderbetreuung oder die Darstellung von Best Practices erfolgreicher Unternehmen erreicht.Das Förderprogramm für betriebliche Kinderbetreuung richtet sich an Unternehmen aber auch Universitäten, die ihre Kinderbetreuung für Mitarbeiter- oder Studierendenkinder ausbauen möchten. Für einen Antrag müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die definitive Schaffung neuer Betreuungslätze durch die Förderung sowie die Bereitstellung der Plätze bis zum vollendeten dritten Lebensjahr der Kinder.
Ein weiteres Ziel der Initiative ist es, Offenheit gegenüber familienfreundlichen Arbeitszeiten zu schaffen. Durch Best Practices werden unterschiedliche Modelle veröffentlicht, die zeigen, wie flexible Arbeitszeitmodelle erfolgreich angewandt werden und die Familienfreundlichkeit des Unternehmens gesteigert wird.
„Erfolgsfaktor Familie“ bietet außerdem Unternehmen, die sich als Mitglieder anmelden, die Möglichkeit, sich miteinander zu vernetzen und an Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Mitglieder können sich auch für den UnternehmensCheck „ Erfolgsfaktor Familie“ bewerben, der zur Optimierung der Familienfreundlichkeit des teilnehmenden Unternehmens beitragen soll.