Das Bundesprogramm: Aktionsprogramm Kindertagespflege

Das Aktionsprogramm Kindertagespflege ist ein Bundesprogramm, das die Festanstellung in der Kindertagespflege fördert. Finanziert u.a. aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möchte das Programm aktive Akteure unterstützen, die dafür die benötigten örtlichen Infrastrukturen aufbauen und den Beruf der Kindertagespflege attraktiver machen.

Die Ziele des Aktionsprogramm Kindertagespflege

Kindertagespflege wird als ein wichtiges Element in der frühkindlichen Bildung angesehen. Als familiennahe Betreuungsform konzipiert, soll der Ausbau der Kindertagespflege die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile an den Arbeitsmarkt fördern sowie Modelle, die zur Festanstellung in der Kindertagespflege führen, erproben. Gleichzeitig soll die Ansprache potenzieller Kinderbetreuer vereinfacht werden. Langfristiges Ziel ist es, die Professionalisierung der Kindertagespflege voranzutreiben.
Nach Plänen des Europäischen Sozialfonds und der deutschen Bundesregierung soll der Beruf der Kindertagespflege mittelfristig als attraktive und zukunftsträchtige Tätigkeit beworben werden. Hierzu arbeitet das Aktionsprogramm Kindertagespflege eng mit der Agentur für Arbeit zusammen. Potenzielle Tageseltern sollen Anreize gegeben werden, sich für diesen Beruf in Festanstellung und nicht als Freiberufler zu entscheiden.

Die Vorteile der Festanstellung in der Kindertagespflege

Mit einer Festanstellung erhalten die Tagespflegepersonen eine höhere ökonomische Sicherheit, geregeltere Arbeitsabläufe sowie verbesserte soziale Absicherungen. Eltern wiederum, die Ihr Kind zur Kindertagespflege geben, erhalten im Gegenzug eine höhere Verlässlichkeit, Versorgungskontinuität und Qualitätssicherung. Das Risiko, dass die Tagespflege kurzfristig ausfällt, wird minimiert.
Um die Festanstellung zu fördern, soll eine angemessene Vergütung geschaffen werden. Arbeitgeber sollen einen Zuschuss erhalten, wenn sie eine Tagespflegeperson fest einstellen. Die Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Personalausgaben und die zugehörigen Verwaltungskosten.