Kinderbetreuer werden: Ein Step-by-Step Guide

Sie lieben Kinder und Sie suchen nach einer (neuen) beruflichen Herausforderung? Wir erklären Ihnen, wie Sie Kinderbetreuer werden können.

Kinderbetreuer benötigen eine qualifizierte Ausbildung

Als angehende Tagesmutter müssen Sie einen speziellen Kurs besuchen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt hier einen Umfang von mindestens 160 Stunden. Der Kurs sollte folgende Themen abdecken und mit einer staatlich anerkannten Zertifizierung abschließen:
  • Entwicklungspsychologie von Kleinkindern
  • Ernährung
  • Förderung von Kleinkindern
  • Kinderschutz
  • Kooperation und Zusammenarbeit
  • Pädagogik
  • Selbstreflexion

Tagesmütter müssen ein passendes Umfeld bereitstellen

Tagesmütter müssen laut Sozialgesetzbuch §23 Abs. 3 über „kindgerechte Räumlichkeiten“ verfügen. Dies schließt ausreichend Platz, Spielplatznähe genügend Spielsachen, gute hygienische Verhältnisse sowie eine Schlafgelegenheit ein. Im Idealfall können Sie auch einen Garten anbieten. Das Jugendamt inspiziert vor Erteilung der Pflegeerlaubnis in der Regel die zur Verfügung stehenden Räume.

Welche Versicherungen brauchen Sie als Kinderbetreuer?

Kinderbetreuer können auf selbständiger Basis oder als Angestellter arbeiten. Sind Sie angestellt, gelten die üblichen Konditionen. Wollen Sie auf selbstständiger Basis arbeiten, dann müssen Sie folgende Versicherungen vor Beschäftigungsaufnahme abschließen:
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung (nur bei Einkünfte über 400 Euro)
  • Unfallversicherung

Müssen Sie Einkünfte versteuern?

Ja, seit dem 01.01.2009 sind selbstständiger Kinderbetreuer verpflichtet, die Gewinne zu versteuern. Die steuerfreie Betriebskostenpauschale liegt bei Ganztagsbetreuung pro Kind und Monat bei 300 Euro. Eine Gewerbeanmeldung ist vom Gesetz her aber nicht notwendig.

So erhalten Sie eine Pflegeerlaubnis

Kinderbetreuung ist aktive Erziehungsarbeit. Um als Tagesmutter arbeiten zu können, brauchen Sie seit Oktober 2005 eine Erlaubnis. Diese wird vom zuständigen Jugendamt ausgegeben. Um solch eine Erlaubnis zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • Sie müssen über 18 Jahre alt sein
  • Sie können ein erweitertes Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Personen vorlegen
  • Sie haben erfolgreich einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert
  • Sie besitzen eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie körperlich und seelisch fit sind
Eine Pflegeerlaubnis brauchen Sie bei folgendem Umfang:
  • Die Betreuung muss vergütet werden
  • Die Betreuung umfasst mindestens 15 Stunden wöchentlich
  • Die Betreuung umfasst mindestens 3 Monate
  • Die Betreuung findet nicht in der elterlichen Wohnung des Kindes statt
Welche weiteren Kriterien von der angehenden Tagesmutter erfüllt sein müssen, darüber gibt das zuständige Jugendamt Auskunft. Eine Frage, mit der Sie rechnen sollten, ist, warum Sie Kinderbetreuer werden wollen und ob Sie schon ausreichend Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre und fünf fremde Kinder begrenzt. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden.