Information zum Mindestlohn für Kinderbetreuer ab 2015

Seit 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland. Dieses Gesetzt legt deutschlandweit eine Lohnuntergrenze festsetzt. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zu bezahlen. Für einige Branchen gibt es bis 2017 noch Ausnahmen. Weiterhin greift der Mindestlohn nicht bei Minderjährigen, Auszubildenden, Pflichtpraktikanten und Langzeitarbeitslosen.
Auch für geringfügig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von bis zu 450 Euro gilt jetzt der Mindestlohn, also auch für Kinderbetreuer, Babysitter, Tagesmütter. Diese müssen jetzt mit mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde vergütet werden. Der Arbeitsvertrag ist entsprechend anzupassen. Minijobber dürfen damit nur noch maximal 52 Stunden im Monat arbeiten. Arbeiten sie mehr, ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und muss vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse und dem zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden.
Weitere Informationen zum Mindestlohn auf www.mindestlohn.de.